Abschluss des Studienprogramms

Untenstehend finden Sie einen Beschrieb zum Vorgehen beim Abschluss Ihres Studiums. Die Informationen beziehen sich auf die Abschluss-Formalitäten, die vom Dekanat der Phil.-nat. Fakultät verlangt werden. Studiengang spezifische Modalitäten zum Abschluss des Studiengangs werden im Factsheet des jeweiligen Studiengangs beschrieben.

Bitte beachten Sie, dass Sie den Abschluss Ihres Studiums selbst auslösen müssen.

Beachte

Unter folgender Bedingung ist eine Immatrikulation im Folgesemester nicht mehr nötig:
Die Note der Bachelorarbeit wurde vor der Woche 8 resp. 38 im KSL eingetragen und das Studium wird nicht an der Universität Bern fortgesetzt.

Vorgehen zum Beantragen des Abschlusses

Abschluss Fakultärer Minor

Im KSL:

  1. Kontrollieren Sie, ob sämtliche Leistungen korrekt im KSL eingetragen sind.
  2. Wenn alles erfüllt und korrekt ist:
  • Im KSL in der zweiten Zeile "Antrag auf Bestanden stellen" anklicken:
    (Bitte stellen Sie NICHT den Antrag auf Abschluss in der obersten Zeile! Dies funktioniert nicht und Sie erhalten eine Falschmeldung)
  • Durch Ihren Antrag wird die Studienleitung aktiv. Die Studienleistungen werden überprüft und wenn alles erfüllt ist, setzt die Studienleitung des Minors den Studiengang im KSL auf "Fachanforderungen erfüllt". Falls dies nicht geschieht, bitte bei der Studienleitung des Minors direkt nachfragen.

Abschluss Ausserfakultärer Minor

Informieren Sie sich beim Dekanat Ihres ausserfakultären Minors über die Vorgehensweise zum Abschluss Ihres Minors.

Abschluss Bachelor

Im KSL:

  1. Kontrollieren Sie, ob sämtliche Studienleistungen korrekt eingetragen sind und ob die Minor abgeschlossen (Status auf "bestanden" gesetzt) sind.
  2. Wenn alles erfüllt und korrekt ist:
  • Im KSL in der zweiten Zeile "Antrag auf Bestanden stellen" anklicken:
    (Bitte stellen Sie NICHT den Antrag auf Abschluss in der obersten Zeile! Dies funktioniert nicht und Sie erhalten eine Falschmeldung)
  • Durch Ihren Antrag wird die Studienleitung aktiv. Die Studienleistungen werden überprüft und wenn alles in Ordnung ist, setzt die Studienleitung des Majors den Studiengang auf "Fachanforderungen erfüllt" im KSL und meldet das dem Dekanat. Ab diesem Zeitpunkt sind keine Änderungen mehr möglich. Falls diese Abläufe nicht automatisch geschehen, melden Sie sich bitte direkt bei der Studienleitung.

Im Dekanat:

Sobald das Dekanat von der Studienleitung Ihres Majors erfahren hat, dass die fachlichen Voraussetzungen erfüllt sind, setzt das Dekanat Ihren Studiengang im KSL auf "abgeschlossen". Es werden das Diploma Supplement und die Urkunde ausgestellt und Sie erhalten vom Studiensekretariat des Phil.-nat Dekanats per E-Mail eine Abholungseinladung für Ihre Dokumente. Bringen Sie zur Abholung dieser Dokumente auf dem Studiensekretariat des Phil.-nat. Dekanats folgende Unterlagen mit:

  • Erklärung Bachelorarbeit (PDF, 569KB) gemäss Reglement
  • Zahlungsbeleg Ihrer Geldüberweisung für die Leistungskontrollengebühr von CHF 300.-* auf das Konto der Phil.-nat. Fakultät (siehe untenstehende Details zur Bankverbindung)

Bitte beachten Sie die Öffnungszeiten des Studiensekretariates.

Bankverbindung für die Einzahlung der Gebühr für die Leistungskontrollen

Einzahlung für:
Berner Kantonalbank
3001 Bern

Zugunsten von:
BEKB Bern
CH87 0079 0016 7091 7104 6 (Konto 30-106-9)
SWIFT-Nummer: KBBECH22XXX (für Zahlungen aus dem Ausland)
Universität Bern
Dekanat der Phil.-nat. Fakultät
Sidlerstrasse 5
CH-3012 Bern

Rechnung Prüfungsgebühr

FAQs zum Bachelorabschluss

Hinweis für Bachelorabsolvierende:
Wegen der hohen Anzahl von Studierenden und den limitierten Plätzen in der Veranstaltungslokalität, muss die Promotionsfeier 2025 auf die Master- und PhD-Absolvierenden begrenzt werden. Dieser Entscheid ist der Fakultätsleitung schwer gefallen, war aber leider unumgänglich. Wir danken Ihnen für das Verständnis.

 

 

Beachte

Unter folgender Bedingung ist eine Immatrikulation im Folgesemester nicht mehr nötig:
Die definitive Masterarbeit samt Beurteilung wurde vor Woche 8 resp. 38 an das Studiensekretariat des Dekanats der Phil.-nat. Fakultät übermittelt.

Vorgehen zum Beantragen des Abschlusses

Genehmigung Beurteilung der Masterarbeit

Zulassung/Genehmigung der Beurteilung der Masterarbeit durch die Fakultät (gemäss RSL Phil.-nat. 18 Art. 53 Abs. 1)

  1. Sie geben Ihre Masterarbeit Ihrer/Ihrem LeiterIn zur Korrektur ab.
  2. Anschliessend müssen folgende Dokumente dem Dekanat übermittelt/abgegeben werden:
    - Beurteilung der Masterarbeit (Original oder in elektronischer Form)
    - Masterarbeit in elektronischer Form per E-Mail an:
      info.natdek@unibe.ch
      (beachten Sie die Richtlinien Gestaltung Masterarbeit (PDF, 55KB))
  3. Gleichzeitig muss das Studienleitungs-Sekretariat Ihres Faches die Note der Masterarbeit in KSL einlesen.
    • Wichtig: Bitte klären Sie mit Ihrer/Ihrem LeiterIn der Arbeit ab, wer die oben erwähnten Dokumente dem Studiensekretariat des Phil.-nat. Dekanats einreicht.

  4. In der Regel erhalten Sie nach ca. 10 Tagen (Referendumsfrist) via KSL die definitive Note Ihrer Masterarbeit.

    Achtung: Während der Semesterferien kann sich diese Frist verlängern!

Abschluss beantragen im KSL

  1. Kontrollieren Sie, ob sämtliche Studienleistungen (inklusive Masterarbeit) korrekt im KSL eingetragen sind.
  2. Wenn alles korrekt und erfüllt ist:
  • Im KSL in der zweiten Zeile "Antrag auf Bestanden stellen" anklicken:
    (Bitte stellen Sie NICHT den Antrag auf Abschluss in der obersten Zeile! Dies funktioniert nicht und Sie erhalten eine Falschmeldung)
  • Durch Ihren Antrag wird die Studienleitung aktiv. Die Studienleistungen werden überprüft und wenn alles in Ordnung ist, setzt die Studienleitung das Studienprogramm im KSL auf "Fachanforderungen erfüllt" und meldet dies dem Dekanat. (ab diesem Zeitpunkt sind im KSL keine Änderungen mehr möglich)
  • Ab diesem Zeitpunkt können Sie beim Dekanat eine Abschlussbestätigung verlangen.

Im Dekanat

Sobald das Dekanat von der Studienleitung Ihres Fachs erfahren hat, dass die fachlichen Voraussetzungen erfüllt sind, setzt das Dekanat Ihren Studiengang im KSL auf "abgeschlossen". Es werden das Diploma Supplement und die Urkunde ausgestellt und Sie erhalten vom Studiensekretariat des Phil.-nat. Dekanats per E-Mail eine Abholungseinladung für Ihre Dokumente. Dies dauert in der Regel ca. 3-5 Arbeitstage (während der Semesterferien dauert es länger). Bitte bringen sie zum Abholen Ihrer Dokumente folgende Unterlagen mit:

Bitte beachten Sie die Öffnungszeiten des Dekanats.

Bankverbindung für die Einzahlung der Prüfungsgebühr

Einzahlung für:
Berner Kantonalbank
3001 Bern

Zugunsten von:
BEKB Bern
CH87 0079 0016 7091 7104 6 (Konto 30-106-9)
SWIFT-Nummer: KBBECH22XXX (für Zahlungen aus dem Ausland)
Universität Bern
Dekanat der Phil.-nat. Fakultät
Sidlerstrasse 5
CH-3012 Bern

Rechnung Prüfungsgebühr

Promotionsfeier für Masterabsolventinnen und Masterabsolventen

Die nächste Promotionsfeier der Phil.-nat. Fakultät findet am 19.02.2025 statt.

Alle Studierende, die im Jahr 2024 den Master abgeschlossen haben (inkl. allen Studierenden, deren Abschluss im KSL bis spätestens am 31.01.2025 gesetzt ist), können an der Feier teilnehmen.

 

Für PH Interessierte

Die Phil.-nat. Fakultät bietet für Studierende der PH Bern Fachstudien in naturwissenschaftlichen Fächern – die sog. fachwissenschaftliche Basis – für angehende Lehrkräfte der Sekundarstufe I bzw. Sekundarstufe II an. Weiterführende Informationen zum Studium an der Pädagogischen Hochschule Bern finden Sie hier: http://www.phbern.ch/

FAQs zum Masterabschluss

Beachte

Unter folgender Bedingung ist eine Immatrikulation im Folgesemester nicht mehr nötig:
Die Doktoratsprüfung muss bis spätestens 31.01 (Herbstsemester) resp. 31.07. (Frühjahrssemester) eines Jahres stattfinden. Achtung: Doktorandinnen und Doktoranden müssen mindestens bis zum Semester, in dem ihre Doktoratsprüfung stattfindet, immatrikuliert sein.

Vorgehen zum Beantragen des PhD Abschlusses

Bitte beachten Sie die Richtlinien zur Gestaltung der Dissertation (DOCX, 25KB)

Anmeldung zur Doktoratsprüfung

  1. Legen Sie den Termin und Ort für Ihre Doktoratsprüfung mit Ihrer/Ihrem LeiterIn fest, inkl. Hörsaalreservation. Füllen Sie mit Ihrer Leiterin oder mit Ihrem Leiter das Formular "Anmeldeformular PhD-Abschluss (PDF, 510KB)" aus.
  2. Melden Sie sich auf dem Studiensekretariat des Phil.-nat. Dekanats zur Doktoratsprüfung an (beachten Sie die Anmeldetermine gemäss untenstehender Tabelle), indem Sie folgende Unterlagen bei uns persönlich, per Post oder per E-Mail an nadja.susedka@unibe.ch einreichen:

Abgabe der Doktorarbeit

Nach der Korrektur muss die definitive und bereinigte Doktorarbeit (1 Exemplar) samt Beurteilung der Leiterin oder des Leiters sowie der Beurteilung der Externen Gutachterin oder des Externen Gutachters auf dem Studiensekretariat des Phil.-nat. Dekanats abgegeben werden (beachten Sie die Abgabetermine gemäss untenstehender Tabelle).
Nach erfolgter Doktorprüfung sind Sie dazu verpflichtet, Ihre Dissertation via BORIS Theses auf dem Server der Universitätsbibliothek zu veröffentlichen.

Veröffentlichung von Doktorarbeiten auf dem Server der Universitätsbibliothek

Eine detaillierte Anleitung finden Sie hier.

Ausstellen der Abschlussdokumente

Nach erfolgreicher Doktoratsprüfung werden das Diplom und das Diploma Supplement ausgestellt. Sie erhalten anschliessend vom Studiensekretariat des Phil.-nat. Dekanats per E-Mail eine Abholungseinladung für Ihre Dokumente.

Bitte beachten Sie die Öffnungszeiten des Studiensekretariates.

Bankverbindung für die Einzahlung der Prüfungsgebühr

Einzahlung für:
Berner Kantonalbank
3001 Bern

Zugunsten von:
BEKB Bern
CH87 0079 0016 7091 7104 6 (Konto 30-106-9)
SWIFT-Nummer: KBBECH22XXX (für Zahlungen aus dem Ausland)
Universität Bern
Dekanat der Phil.-nat. Fakultät
Sidlerstrasse 5
CH-3012 Bern

Promotionsfeier für Doktorandinnen und Doktoranden

Die nächste Promotionsfeier der Phil.-nat. Fakultät findet am 19.02.2025 statt.

Alle Studierende, die im Jahr 2024 den PhD abgeschlossen haben (inkl. allen Studierenden, deren Abschluss im KSL bis spätestens am 31.01.2025 gesetzt ist), können an der Feier teilnehmen.

Wichtige Hinweise und Merkblätter:

Anmelde- und Abgabetermine für die Doktoratsprüfung

* Bitte die Öffnungszeiten des Studiensekretariats beachten

Vorlesungsfreie Zeit: Prüfungswochen 52-7 und 23-37

Ausstellung der Abschlussdokumente während der Vorlesungsfreien Zeit: Innerhalb eines Monats ab Prüfungstermin.

FAQs zum PhD-Abschluss

Formulare zum Abschluss des Studienprogramms

Alle Formulare, die Sie zum Abschluss Ihres Studienprogramms benötigen, finden Sie unter folgendem Link: