Habilitation

Die Habilitation an der Phil.-nat. Fakultät

Das Verfahren ist im Habilitationsreglement der Phil.-nat. Fakultät vom 23. Mai 2013 geregelt.
Wissenschafterinnen oder Wissenschafter, die an der Phil.-nat. Fakultät selbständig Lehrveranstaltungen durchführen wollen, müssen sich beim Dekan oder der Dekanin um die Venia docendi bewerben. Dem Gesuch müssen folgende Dokumente beigelegt werden:

Alle Unterlagen einmal in papierform und einmal elektronisch für das Dekanat

  • Unterstützungsschreiben der Mentorin oder des Mentors für die Habilitation
  • Doktordiplom
  • Verzeichnis der wissenschaftlichen Publikationen
  • Habilitationsschrift (in papierform und elektronisch in versendbarer Grösse)
  • allgemein verständliches Autor-Referat der Habilitationsschrift
  • CV
  • Beschreibung der bisherigen Lehrtätigkeit
  • Lehrgebiet, in welchem Lehrveranstaltungen durchgeführt werden sollen
  • 2 Lehrevaluationen
  • Habilgebühren: CHF 600 (Einzahlungsschein wird zugestellt)

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Habilitationsreglement und dem Merkblatt zum Habilitationsvortrag: