Die Habilitation an der Phil.-nat. Fakultät
Das Verfahren ist im Habilitationsreglement der Phil.-nat. Fakultät vom 23. Mai 2013 geregelt.
Wissenschafterinnen oder Wissenschafter, die an der Phil.-nat. Fakultät selbständig Lehrveranstaltungen durchführen wollen, müssen sich beim Dekan oder der Dekanin um die Venia docendi bewerben. Dem Gesuch müssen folgende Dokumente beigelegt werden:
Alle Unterlagen einmal in papierform und einmal elektronisch für das Dekanat
- Unterstützungsschreiben der Mentorin oder des Mentors für die Habilitation
- Doktordiplom
- Verzeichnis der wissenschaftlichen Publikationen
- Habilitationsschrift (in papierform und elektronisch in versendbarer Grösse)
- allgemein verständliches Autor-Referat der Habilitationsschrift
- CV
- Beschreibung der bisherigen Lehrtätigkeit
- Lehrgebiet, in welchem Lehrveranstaltungen durchgeführt werden sollen
- 2 Lehrevaluationen
- Habilgebühren: CHF 600 (Einzahlungsschein wird zugestellt)
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Habilitationsreglement und dem Merkblatt zum Habilitationsvortrag: