Die Famulatur ist ein Berufspraktikum in einer Apotheke. Sie ist obligatorisch und muss entweder vor Studienbeginn oder bis spätestens Ende des 3. Studienjahres im Bachelor absolviert werden. PharmaSuisse empfiehlt ein Absolvieren ab dem Sommer nach dem 1. Studienjahr, damit schon ein paar Grundkenntnisse aus dem Studium vorhanden sind.
PharmaSuisse hat im Juli 2021 beschlossen eine neue Weisung bezüglich Famulatur herauszugeben, um die Dauer und Aufteilungsmöglichkeiten der Famulatur schweizweit zu vereinheitlichen.
Somit gilt für ALLE Studierende, die die Famulatur nach dem 17. September 2023 absolvieren, eine 2-wöchige Famulatur. Mindestens eine ganze Woche muss in der gleichen Offizinapotheke absolviert werden. Die zweite Woche kann wahlweise in der gleichen, in einer anderen Offizinapotheke oder auch in einer Spitalapotheke durchgeführt werden.
Studierende, die Ihre Famulatur noch vor dem 18. September 2023 absolvieren, müssen die bis dahin gültige Famulatur von 4 Wochen absolvieren. Mindestens drei Wochen davon müssen in derselben Apotheke durchgeführt werden. Die vierte Woche kann wahlweise auch in einer anderen Apotheke oder in einer Spitalapotheke durchgeführt werden.
Die Famulatur soll den Studierenden einen möglichst umfassenden Einblick in das gesamte Spektrum der Offizintätigkeiten geben. Durch eigenes Erleben soll die spätere Wahl des Berufsfeldes erleichtert werden und Fehlentscheide in der Berufswahl zu Beginn des Studiums verhindert werden. Adresslisten von Famulatur-Apotheken und Weisungen zur Famulatur finden Sie bei pharmaSuisse.