Der Studienausschuss ist das gemäss Fakultätsreglement zuständige Organ, welches die Fakultät in allen Angelegenheiten der Studienpläne und Prüfungen berät und unterstützt.
Die Hauptaufgaben sind die
- Beschlussfassung zu Gesuchen, namentlich
- Einstufung in Bachelorstudiengang unter Anrechnung von bereits erbrachten Leistungen
- Zulassung zu einem Masterstudium
- Anrechnung von absolvierten Studienleistungen
- Bewilligung von individuellem Stundenplan, Studienzeitverlängerung
- Überprüfung von Beurteilungen zu Studienabschlüssen eines Master oder PhD
- Überarbeitung des Studienreglements (RSL) und von Studienplänen zuhanden des Fakultätskollegiums.
Ferner ist der Studienausschuss zuständig für weitere Fragen und Entscheide im Zusammenhang mit dem Studium, für welche das geltende RSL oder Fakultätsreglement kein anderes Organ als zuständig erklären.
Ebenso erfolgt die Behandlung von Geschäften, die von der Fakultät oder vom Dekan explizit zugewiesen werden.