Die Universität Bern hat sich zum Ziel gesetzt, bis 2024 einen Frauenanteil von 33% bei den ordentlichen und ausserordentlichen Professuren und 40% bei den Assistenzprofessuren zu erreichen. Derzeit liegt der Frauenanteil bei den ordentlichen und ausserordentlichen Professuren bei rund 24%.
Ein zentraler Punkt zur Erhöhung des Frauenanteils ist die Sicherstellung der Qualität des Rekrutierungsverfahrens. Faire und transparente Rekrutierungsverfahren erhöhen die Gleichstellung der Geschlechter. Zu diesem Zweck hat die Universität Bern eine Reihe von Grundregeln und den Leitfaden "Rekrutierungsverfahren an der Universität Bern unter besonderer Berücksichtigung der Chancengleichheit" erlassen, der am 15. Juni 2021 von der Universitätsleitung verabschiedet wurde.
Gemäss dem Anstellungsreglement hat ein Mitglied jeder Struktur- und Wahlkommission die Funktion einer Gleichstellungsbeauftragten. Ein Mitglied des Büros für Gleichstellung muss zudem mit beratender Stimme an den Kommissionen teilnehmen.
Das Büro für Geschlechtergleichstellung stellt den Struktur- und Einstellungsausschüssen Unterlagen zur Verfügung und veranstaltet Workshops zum Thema Gleichstellung im Einstellungsverfahren.