Fragen zum PhD-Abschluss
Muss ich zum Zeitpunkt meiner Doktoratsprüfung immatrikuliert sein?
Ja, Sie müssen am Tag Ihrer Doktoratsprüfung immatrikuliert sein. Wir richten uns nach dem akademischen Jahr: Herbstsemester: 1. August bis 31. Januar, Frühjahrssemester: 1. Februar bis 31. Juli.
Warum muss ich meine Doktorarbeit samt den Gutachten bereits 3 Wochen vor der Doktoratsprüfung auf dem Dekanat abgeben?
Erst nach Überprüfung und Genehmigung der Gutachten und Noten durch die Fakultät sind Sie zur Doktoratsprüfung zugelassen (PromR Phil.-nat. 19, Art. 20 Abs. 6).
Abgabe der Doktorarbeit im Dekanat
Die definitive und bereinigte Doktorarbeit (1 Exemplar) muss auf dem Studiensekretariat des Phil.-nat. Dekanats abgegeben werden. Dieses Exemplar wird vom Dekan unterschrieben und Sie erhalten es wieder zurück. Nach erfolgter Doktorprüfung sind Sie dazu verpflichtet, Ihre Dissertation via BORIS Theses auf dem Server der Universitätsbibliothek zu veröffentlichen.
In welcher Sprache dürfen Doktorarbeiten verfasst werden?
Dissertationen dürfen in deutscher, französischer oder englischer Sprache verfasst werden. Ausnahmen können auf Antrag von der Fakultät genehmigt werden.
Wie viele ExaminatorInnen müssen bei meiner Doktoratsprüfung anwesend sein?
Die Doktoratsprüfung wird von mind. zwei ExaminatorenInnen durchgeführt. Ein/e ExaminatorIn führt den Vorsitz. Sie oder er muss ordentliche/r bzw. außerordentliche/r ProfessorIn der Phil.–nat. Fakultät sein. Sie oder er darf nicht zugleich LeiterIn der Doktorarbeit sein.
Wie berechnet sich die Note der Doktorarbeit?
Als Note für die Doktorarbeit wird das ungerundete arithmetische Mittel der beiden Einzelnoten des Leiters oder der Leiterin und des externen Gutachters oder der externen Gutachterin festgesetzt (PromR Phil.-nat. 19, Art. 20, Abs. 1 und 7).
Wie berechnet sich das Gesamtprädikat meiner Doktoratsprüfung?
Die Note der Doktoratsprüfung entspricht dem ungerundeten arithmetischen Mittelwert der Noten ALLER Examinatorinnen und Examinatoren.
Wie berechnet sich die Gesamtnote des Doktorats?
Die Gesamtnote des Doktorats errechnet sich aus der ungerundeten Note der Doktorarbeit und der ungerundeten Note der Doktorprüfung gestützt auf die im Studienplan festgelegte Gewichtung.
Darf ich die Gutachten meiner Doktorarbeit im Dekanat einsehen?
Das Dekanat ist nicht berechtigt, Ihnen die Gutachten zu zeigen. Es liegt in der Kompetenz Ihres Leiters/Ihrer Leiterin, ob er/sie Ihnen die Gutachten zeigen möchte.
Vorgehen PhD-Abschluss